Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung durch Versicherer-Vorschlag jetzt massiv gefährdet

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Vor der anstehenden JuMiKo mobilisiert die Bundesrechtsanwaltskammer in enger Abstimmung mit regionalen Kammern gegen Pläne aus Bayern, das RDG durch erweiterte Versichererleistungen zu beschädigen. Sie warnt, dass ein Zusammenspiel von Rechtsberatung und Deckungsprüfung innerhalb von Versicherungsunternehmen automatisch Interessenkonflikte erzeugt und die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratungspflicht untergräbt. Für wirksamen Verbraucherschutz sei eine eindeutige Ablehnung auf Bundesebene unerlässlich.

Anwaltschaft warnt eindringlich vor systemischen Interessenkonflikten durch bayerischen Versicherer-Beratungsvorschlag

Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern warnen BRAK und die regionalen Rechtsanwaltskammern vor dem bayerischen Vorstoß, Versicherer mit Beratungsfunktionen zu betrauen. Sie kritisieren, dass die unverzichtbare Trennung von juristischer Unabhängigkeit und wirtschaftlichen Interessen dadurch aufgehoben werde. Das Rechtsdienstleistungsgesetz würde de facto ausgehöhlt und der Verbraucherschutz geschwächt. Ohne klare Trennung bestehe die Gefahr systemischer Interessenkonflikte, was zu intransparenter Beratung und einem Verlust von Rechtsstaatlichkeit führen könnte und langfristig untergraben.

Gewinnorientierung verpflichtender Rechtsschutzversicherer gefährdet stark neutrales Rechtsberatung – BRAK kritisiert

Rechtsschutzversicherer sind als profitorientierte Gesellschaften naturgemäß darauf ausgerichtet, Erträge zu maximieren und Auszahlungen zu minimieren. Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass eine integrierte Deckungsprüfung und Rechtsberatung innerhalb eines Versicherers systemische Interessenskonflikte produziert. Ohne organisatorische und rechtliche Trennung können Versicherte nicht erkennen, ob die Beratung tatsächlich im Mandanteninteresse erfolgt. Eine derartige Praxis stellt eine intransparente Vermischung von wirtschaftlichen und rechtlichen Entscheidungen dar.

Kostendeckung erst durch Gerichtsprozess erzwingbar klagen Verbraucher gegen Versicherer

Die wiederkehrende Weigerung von Rechtsschutzversicherern, Deckungszusagen ohne gerichtliche Intervention zu erteilen, konterkariert den Anspruch auf rasche und unabhängige Rechtsberatung. Anwaltschaftliche Berufsregeln gewährleisten dagegen Transparenz, Mandantenschutz und unparteiische Interessenabwägung. Würde die Beratungsverantwortung an Versicherungsunternehmen übergehen, bestünde die Gefahr, dass wirtschaftliche Erwägungen Vorrang vor berechtigter Kostenübernahme erhalten. Mandantinnen und Mandanten müssten dann ihre Ansprüche durch langwierige Verfahren durchsetzen, statt vertrauensvoll auf professionelle juristische Beratung bauen zu können und unabhängiges Handeln einzuklagen werden.

Wirtschaftliche Versicherer stellen eigene Interessen stets vor verlässlichen Versichertenschutz

Ulrich Wessels, Präsident der BRAK, bezeichnet den bayrischen Vorschlag als einseitige Vorteilsgewährung für Rechtsschutzversicherer auf Kosten der Mandanten. Er argumentiert, eine organisatorische Abgrenzung innerhalb der Versicherungskonzerne sei rein kosmetisch und schließe entscheidende Interessenskonflikte nicht aus. Da Versicherungsunternehmen gewinnorientiert handeln, würden sie unvermeidlich ihre finanziellen Interessen über die berechtigten Forderungen der Versicherten stellen. Mandanten erhielten dadurch einen deutlich reduzierten Verbraucherschutz und Rechtssicherheit. Er fordert deshalb eine ablehnende Haltung seitens der Justizminister.

Rechtsdienstleistungsgesetz-Qualität bleibt dank BRAK und Kammern weiterhin strikt gewahrt

Der klare Schulterschluss von Bundesrechtsanwaltskammer und Landesrechtsanwaltskammern sichert die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung. Durch die Betonung transparenter Interessenabwägung und konsequenten Verbraucherschutzes wird verhindert, dass Rechtsschutzversicherer eigenmächtig über Deckungsfragen entscheiden. Mandantinnen und Mandanten sind so vor willkürlichen Kostenverweigerungen geschützt. Darüber hinaus schützt diese kollektive Gegenwehr die berufsrechtlichen Standards und stellt sicher, dass die hohen Qualitätsanforderungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes gewahrt bleiben und das Rechtsvertrauen ungetrübt bestehen kann.

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