Kommission: Definition für Expertengruppen und im Handelsrecht

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Kommission: Definition für Expertengruppen und im Handelsrecht

Eine Kommission kann auf vielfältige Weisen definiert und genutzt werden, abhängig von ihrem Kontext und ihrer Funktion. Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Kommission um eine Gruppe von Personen oder eine Einrichtung, die spezifische Aufgaben oder Untersuchungen durchführt und Empfehlungen oder Entscheidungen zu einem bestimmten Thema trifft. Diese Definition kann in verschiedenen Bereichen angewendet werden.
In einem Kontext kann eine Kommission beispielsweise ein Ausschuss von Experten oder Fachleuten sein, die sich zusammenfinden, um sich über ein spezielles Thema auszutauschen, Informationen zu sammeln und Analysen durchzuführen. Diese Expertenkommissionen werden oft in Regierungen, wissenschaftlichen Institutionen oder anderen Organisationen eingesetzt, um fundierte Empfehlungen oder Gutachten zu erstellen, die als Grundlage für politische Entscheidungen oder Handlungen dienen.
Andererseits kann der Begriff „Kommission“ auch im Bereich der Wirtschaft und des Handelsrechts verwendet werden, um eine Transaktion oder eine Gebühr zu beschreiben, die als Vergütung für einen vermittelnden Dienst oder eine Vermittlungsleistung gezahlt wird. In diesem Zusammenhang handelt es sich oft um eine Provision oder eine Gebühr, die an Makler, Händler oder Vermittler gezahlt wird, die an einer Geschäfts- oder Handelstransaktion beteiligt sind.
Die Vielfältige Bedeutung von ‚Kommission‘Kommission als AusschussKommission im Handelsrecht

Die Vielfältige Bedeutung von ‚Kommission‘

Die Vielseitigkeit des Begriffs „Kommission“ verdeutlicht, wie er in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben kann. Es ist wichtig, den Kontext zu berücksichtigen, um genau zu verstehen, auf welche Art von Kommission Bezug genommen wird und welche Funktion sie in diesem speziellen Zusammenhang erfüllt. Von Expertenkommissionen zur Politikberatung bis hin zu wirtschaftlichen Kommissionen zur Abwicklung von Geschäftsabschlüssen – der Begriff „Kommission“ spiegelt die breite Palette von Aufgaben und Verwendungen wider, die damit verbunden sein können.


Kommission als Ausschuss
Eine Gruppe von Personen, die eine bestimmte Qualifikation aufweisen und mit speziellen Befugnissen ausgestattet worden ist, kann als Kommission agieren.
Sie hat den Auftrag, ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder Fakten zu einem vorgegebenen Thema zusammenzutragen. Auch in der Politik gibt es eine Kommission, die in Form der beratenden Versammlung als Verfassungskommission bezeichnet wird.
Sie kann Gesetze ausarbeiten und Verfassungsentwürfe vorbereiten.
Die wohl bekannteste Kommission ist dabei die Europäische Kommission für Menschenrechte, auch die Europäische Kommission muss hier genannt werden.
Erstere befasste sich mit der Einhaltung und Durchsetzung der Vorgaben zum Schutz der Menschenrechte, die in der Europäischen Konvention festgelegt wurden. Diese Kommission wurde 1998 durch den Gerichtshof für Menschenrechte abgelöst.
Die Europäische Kommission hingegen arbeitet auch heute noch unter diesem Namen und hat ihren Sitz in Brüssel. Insgesamt sind hier 19 Kommissare und Kommissarinnen tätig, dazu sieben Vizepräsidenten und ein Präsident.
Zu den Aufgaben der Europäischen Kommission gehört die Ausübung des Initiativrechts, mit dem Gesetzesvorschläge eingebracht werden können. Außerdem übernimmt die Kommission Kontrollaufgaben und wird daher als „Hüterin des Unionsrechts“ bezeichnet.
Eine nicht-politische Kommission ist die Ethik-Kommission, die unter anderem Medizinprodukte bewertet, bevor sie klinisch geprüft werden dürfen.

Video: Welche Aufgaben hat die Europäische Kommission?

Kommission im Handelsrecht

Wie eingangs bereits erwähnt wurde, findet sich der Begriff der Kommission auch im Handelsrecht wieder. Das Handelsgesetzbuch kennt dafür den Begriff des Kommissionsgeschäfts, nach dem eine Kommission ein Rechtsverhältnis zwischen Kommittenten und Kommissionär ist.

Letzterer übernimmt gewerbsmäßig den Verkauf von Waren oder Wertpapieren im Namen des Ersteren. Hierbei muss zwischen der Einkaufskommission und der Verkaufskommission unterschieden werden.

Damit entsteht ein typisches Dreiecksverhältnis:

  1. Kommissionär und Kommittent schließen einen Kommissionsvertrag
  2. Kommissionär und Dritter üben ein Ausführungsgeschäft aus
  3. Kommissionär und Kommittent führen ein Abwicklungsgeschäft durch

Eine Kommission ist demnach im Handelsrecht eine mittelbare Stellvertretung, da der Kommittent seine Waren nicht selbst verkauft, sondern diese über den Kommissionär verkauft. Häufig ist in dem Zusammenhang die Äußerung „in Kommission nehmen“ zu hören.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Ein Kunde eines Autohauses möchte ein Fahrzeug kaufen. Er überlässt seinen alten Wagen dem Autohaus, das wiederum einen Käufer sucht. Das nach dem Verkauf eingenommene Geld wird mit dem Kaufbetrag des neuen Autos verrechnet. Hier wird auch von der Inzahlungnahme gesprochen.

Die Vertragsparteien sind damit einmal Kunde und Autohaus und einmal Autohaus und Dritter. Das Rechtsgeschäft des Autoverkaufs kommt zwischen Autohaus und Drittem zustande, damit gehen die Rechte und Pflichten aus dem Verkauf an das Autohaus über.

Auch Cateringunternehmen arbeiten häufig auf Kommission. Ein Beispiel: Der Caterer ordert im Großhandel eine gewisse Anzahl an Getränken für eine Veranstaltung.

Die Gäste auf dem Fest trinken nicht alles aus, sodass einige Kästen und einzeln gekaufte Flaschen übrig bleiben. Diese werden an den Händler zurückgegeben, bezahlt wird nur die Ware, die auf dem Fest verkauft werden konnte. Die Kunden dort haben die Getränke jedoch direkt an den Caterer bezahlt.

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